1. Allgemeines
Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen
als für beide Teile verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Käufers
erkennen wir nur insoweit an, als wir diesen schriftlich zugestimmt
haben.
2. Angebote und Bestellungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen – auch über
unsere Vertreter – gelten nur durch schriftliche Auftragsbestätigung
als verbindlich angenommen. Bei prompt lieferbarer Ware gilt unsere Rechnung
gleichzeitig als Auftragsbestätigung und Versandanzeige.
3. Mindestauftragswert
Bestellungen unter einem Auftragswert von 750 EUR netto oder Sonderaufträge
werden mit den anfallenden Transport- und Verpackungskosten belastet.
4. Versandkosten
Unsere Lieferungen erfolgen auf billigstem Versandwege. Bei Express- und
sonstigen Eilsendungen geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendungen
zu Lasten des Kunden. Bei Sonderwünschen des Kunden werden die Nebengebühren
berechnet. Abweichungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
5. Lieferung und Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Betriebsstörungen,
Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhergesehene
Ereignisse, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen
etc. befreien uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung
zur Lieferung. Treten Zweifel bezüglich der Kreditwürdigkeit
eines Käufers auf, so sind wir jederzeit berechtigt Sicherheitsleistungen
zu verlangen oder die abgesandten Waren zurückzurufen und eine evtl.
noch ausstehende Lieferung einzustellen.
Wir sind bemüht, die angegebene Lieferzeit genau einzuhalten, jedoch
können aus verspäteter Lieferung Ansprüche irgendwelcher
Art nicht abgeleitet werden. Teillieferungen gelten als Einzelauftrag
im Sinne unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
6. Mängelrügen
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden,
wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Empfang der Ware, schriftlich erhoben werden, dabei sind Art und Umfang
der Mängel sowie Nummer der Rechnung anzugeben.
Bei begründeter Mängelrüge sind wir lediglich verpflichtet,
Lieferung mangelfreier Ware Zug um Zug gegen Rücknahme der beanstandeten
Ware vorzunehmen. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder ein Recht zum
Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Rücksendungen
sind nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig.
7. Retouren
Für eine von uns genehmigte Rücksendung hat der Käufer
die Fracht- und Rollgeldgebühren bzw. Porto und Zustellgebühren
zu tragen. In diesem Fall wird für in einwandfreiem Zustand zurückgegebene
Ware der Lieferpreis abzüglich 20% Bearbeitungsgebühren gutgeschrieben.
8. Zahlungsbedingungen
Die Kaufpreisforderung wird 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Schecks
und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten erst
nach Gutschrift, Wechsel erst nach Einlösung am Verfalltag als Zahlung.
Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, ohne
Mahnung vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe der banküblichen
Zinsen zu fordern.
Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der jeweilige Restbetrag sofort
fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger
als eine Woche in Rückstand gerät. Das gleiche gilt, wenn der
Käufer mehrere Wechsel gegeben hat und ein Wechsel zu Protest geht,
in diesem Falle werden alle später fälligen Wechsel sofort fällig.
|
|
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer
den Kaufpreis bezahlt hat. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
im Ganzen oder eine Verpachtung gelten nicht als Veräußerung
im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs und bedürfen
unserer Zustimmung. Im Falle einer Weiterveräußerung, tritt
der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die
Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderungen
soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt
werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres
ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in
anderer Weise, z.B. durch Abtretung zu verfügen. Wir haben das Recht,
die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen
und die Forderung selbst einzuziehen. Wir werden aber davon Abstand nehmen,
solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der
Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet uns auf Verlangen
die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben
und uns alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung
der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von den Pfändungen der Ware und/oder
der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen,
die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftliche
Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift
des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden,
aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte
Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren
zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt
unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist Eides Statt zu versichern,
dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware
entstanden sind.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über
den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über
die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheient nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben,
als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist D-92353 Postbauer-Heng.
11. Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts, so ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
D-92318 Neumarkt i.d.Opf. und wahlweise D-90429 Nürnberg örtlich
zuständig. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus
Scheck und Wechsel.
12. Datenverarbeitung
Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs
mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
13. Weiterverkauf
Unsere apothekenpflichtigen Präparate dürfen nur an Apotheken
abgegeben werden, nicht aber an den Zwischenhandel. Unsere Warenzeichenrechtliche
geschützten Erzeugnisse dürfen nur in unseren Originalpackungen
ohne jede Änderung weiterverkauft werden.
Peter Weichinger
Marktplatz 13, D-92353 Postbauer-Heng
Telefon +49 (0) 91 88/ 300 153
Telefax +49 (0) 91 88/ 300 214
Telefon Österreich +43 (0) 664/ 435 32 34
|